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Bezeichnungsschutz „Soziale Arbeit“

Stellungnahme der UG*younion zum Initiativantrag

Als Arbeitnehmer*innenvertretung begrüßen wir den Initiativantrag zum Bezeichnungsschutz „Soziale Arbeit“. Das ist der erste Schritt zur Qualitätssicherung der Sozialen Arbeit! Damit kommt die Regierung einer jahrzehntelangen Forderung von engagierten Kolleg*innen näher, die sich bereits seit über 40 Jahren für ein bundeseinheitliches Berufsgesetz für Soziale Arbeit einsetzen. Sie haben diesen Meilenstein nun in ihrer Pension zur Kenntnis nehmen müssen. Wir werden aber nicht müde, weiterhin ein bundeseinheitliches Berufsgesetz zu fordern!

Als Arbeitnehmer*innenvertretung halten wir bundeseinheitliche Standards zur Ausbildung, Arbeit und Berufsanerkennung für Selbstständige für dringend erforderlich, da nur dies einen wirklichen rechtlichen Schutz für Arbeitnehmer*innen und Adressat*innen für Soziale Arbeit bietet. Wir bedanken uns bei Herrn Bundesminister Johannes Rauch für die Initiative zu diesem Bezeichnungsschutz, sowie beim obds (Berufsverband) und den zahlreichen Unterstützer*innen dieses Vorstoßes. Nun wäre es an den anderen Ministerien, sich ein Beispiel zu nehmen und wichtigen offenen Forderungen nachzukommen, allen voran einer Ausbildungsoffensive im Bereich der Sozialen Arbeit und einem dringend notwendigen Ausbau von Studienplätzen.

Forderungen der UG*younion

  • ein bundeseinheitliches Berufsgesetz Soziale Arbeit
  • ein sofortiger Ausbau von Studienplätzen für Soziale Arbeit
  • eine wirksame Armutsstrategie im Speziellen gegen Kinderarmut
  • ein bundeseinheitliches Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz

für die UG*younion
Mag.(FH) Veronika Ranacher-Hueter und Manuel Riß
Gewerkschafter*innen im Fachbereich Soziale Arbeit der Stadt Wien